Vorab: Was dieser Überblick leisten kann
Wichtig: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und deine persönliche Situation kann zu anderen Ergebnissen führen. Lass dich vor wichtigen Entscheidungen von einer Steuerberatung und bei Fragen zum Impressum von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
Verdienst du mit OnlyFans regelmäßig Geld, betreibst du aus Sicht der Finanzbehörden in aller Regel eine selbstständige Tätigkeit. Dass die Plattform ihren Sitz im Ausland hat, ändert daran nichts, denn maßgeblich ist im Normalfall, wo du steuerlich ansässig bist. Für Creator in Deutschland, Österreich und der Schweiz heißt das: Tätigkeit anmelden, Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren und die Grenzen bei der Umsatzsteuer im Blick behalten.
Ein praktischer Tipp vorweg: Leg von Anfang an einen Teil jeder Auszahlung für Steuern zurück. Wie hoch dieser Anteil sein sollte, kann dir eine Steuerberatung anhand deiner Zahlen sagen.
Deutschland: Gewerbeanmeldung und Finanzamt
Ob deine Tätigkeit als Gewerbe gilt oder im Einzelfall als freiberuflich eingestuft werden kann, ist eine Frage für die Steuerberatung. Wird sie als Gewerbe eingeordnet, meldest du sie beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an; viele Kommunen bieten dafür ein Online-Verfahren an.
Zusätzlich brauchst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er wird elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Darin beschreibst du deine Tätigkeit, schätzt deinen voraussichtlichen Umsatz und Gewinn und entscheidest unter anderem, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Anschließend erhältst du eine Steuernummer.
Deinen Gewinn ermittelst du als kleines Einzelunternehmen meist mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und gibst ihn in deiner Einkommensteuererklärung an. Bei gewerblicher Tätigkeit kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen; für Einzelunternehmen gilt dabei ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Rechnet das Finanzamt mit Gewinnen, kann es außerdem Vorauszahlungen festsetzen. Einen Überblick über Agenturen mit Sitz im Land findest du unter OnlyFans-Agenturen in Deutschland.
Deutschland: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 gilt in Deutschland eine neue Fassung der Kleinunternehmerregelung. Du kannst sie nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, kannst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus Rechnungen deiner Dienstleister abziehen.
Ob sich die Regelung für dich lohnt, hängt von deinen Umsätzen und Ausgaben ab. Hinzu kommt eine Besonderheit von Plattformumsätzen: Wie Einnahmen über eine ausländische Plattform umsatzsteuerlich einzuordnen sind, hängt davon ab, wie die Plattform ihre Leistungen vertraglich gestaltet. Das ist kein Thema für Selbstversuche, sondern für eine Steuerberatung, die sich mit digitalen Plattformen auskennt.
Behalte deine Umsätze auch unterjährig im Blick. Nähert sich dein Umsatz einer der Grenzen, kläre frühzeitig, was sich ändert und ab wann.
Impressumspflicht in Deutschland
Seit Mai 2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz. Nach § 5 DDG müssen Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener digitaler Dienste bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Für Creator kann das etwa eine eigene Website, eine Link-Seite oder geschäftlich genutzte Social-Media-Profile betreffen.
Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem dein Name, eine ladungsfähige Anschrift, Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gerade die Anschrift bereitet vielen Creatorn Kopfzerbrechen, weil sie ihre Privatadresse schützen möchten. Ein reines Postfach genügt in der Regel nicht. Ob eine Geschäftsadresse oder ein spezialisierter Dienstleister in deinem Fall eine zulässige Lösung ist, solltest du anwaltlich prüfen lassen.
Österreich: Finanzamt, Kleinunternehmergrenze und Offenlegung
Auch in Österreich meldest du die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt und beantragst eine Steuernummer. Ob du zusätzlich eine Gewerbeberechtigung brauchst oder als sogenannte Neue Selbständige beziehungsweise sogenannter Neuer Selbständiger giltst, hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Gute Anlaufstellen für diese Frage sind eine Steuerberatung und die Wirtschaftskammer. Für die Sozialversicherung von Selbstständigen ist in der Regel die SVS zuständig.
Bei der Umsatzsteuer liegt die Kleinunternehmergrenze seit 2025 bei 55.000 € Jahresumsatz. Bleibst du darunter, musst du grundsätzlich keine Umsatzsteuer verrechnen. Deinen Gewinn ermittelst du typischerweise mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und erklärst ihn in der Einkommensteuererklärung.
Für Websites und andere Online-Auftritte können sich in Österreich Informationspflichten aus dem E-Commerce-Gesetz und Offenlegungspflichten aus dem Mediengesetz ergeben. Welche Angaben du konkret machen musst, klärst du am besten rechtlich ab. Agenturen mit Sitz im Land findest du in unserer Übersicht zu OnlyFans-Agenturen in Österreich.
Schweiz: Selbstständigkeit, MWST und Angaben im Netz
In der Schweiz läuft die Anerkennung als selbstständig erwerbende Person über die AHV-Ausgleichskasse. Dort meldest du dich an, und über sie entrichtest du deine Sozialversicherungsbeiträge. Das Einkommen aus der Tätigkeit gibst du in deiner Steuererklärung an, deren Ablauf sich je nach Kanton unterscheidet.
Mehrwertsteuerpflichtig wirst du nach den allgemeinen Regeln ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF. Darunter bist du grundsätzlich von der MWST-Pflicht befreit. Zuständig ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Für Online-Angebote verlangt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im elektronischen Geschäftsverkehr klare und vollständige Angaben zu Identität und Kontaktadresse. Auch hier lohnt sich eine kurze rechtliche Prüfung. Anbieter vor Ort listet unsere Seite zu OnlyFans-Agenturen in der Schweiz.
Agenturprovision, Rechnungen und Reverse Charge
Arbeitest du mit einer Agentur, ist ihre Provision in aller Regel eine Betriebsausgabe, die deinen Gewinn mindert. Voraussetzung ist, dass du die Kosten belegen kannst. Bestehe deshalb auf ordentlichen Rechnungen mit vollständigen Angaben zu beiden Parteien, zum Leistungszeitraum und zum Betrag. Provisionen, die ohne Abrechnung einfach von deinen Einnahmen einbehalten werden, sind ein Problem für deine Buchhaltung.
Viele der internationalen OnlyFans-Agenturen sitzen außerhalb der EU, etwa in den USA oder in Großbritannien, und dann wird es komplizierter. Das Stichwort lautet Reverse-Charge-Verfahren: Bei bestimmten Leistungen ausländischer Unternehmen schuldet nicht der Leistende, sondern der Empfänger die Umsatzsteuer. In Deutschland kann das auch Kleinunternehmer betreffen, in der Schweiz heißt das Gegenstück Bezugsteuer. Ob und wie das für deine Agenturrechnungen gilt, muss deine Steuerberatung prüfen.
Einige Agenturen nennen Unterstützung bei Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsthemen, darunter FameU und AROA Agency. Frag in einem solchen Fall nach, ob sich die Hilfe auch auf dein Land bezieht, und hol dir für verbindliche Auskünfte eine Steuerberatung vor Ort. Wie hoch Provisionen ausfallen und wie du sie berechnest, zeigen der Ratgeber zur Agenturprovision und unser Provisionsrechner.
DACH im Vergleich: die wichtigsten Punkte
| Thema | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Erste Schritte | Gewerbeanmeldung (falls gewerblich), Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER | Meldung beim Finanzamt, Steuernummer; Gewerbe oder Neue Selbständige klären | Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmer: Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € | Kleinunternehmergrenze 55.000 € | MWST-Pflicht ab 100.000 CHF Jahresumsatz |
| Pflichtangaben online | Impressum nach § 5 DDG | E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz | UWG: Identität und Kontaktadresse |
| Ansprechpartner | Steuerberatung, Finanzamt, Gewerbeamt | Steuerberatung, Finanzamt, Wirtschaftskammer | Treuhand oder Steuerberatung, Ausgleichskasse, ESTV |
Ganz gleich, in welchem Land du lebst: Diese Schritte helfen dir, von Anfang an Ordnung zu halten.
- Tätigkeit anmelden und Steuernummer beantragen.
- Ein separates Konto für geschäftliche Einnahmen und Ausgaben nutzen.
- Alle Belege, auch die Rechnungen der Agentur, digital ablegen.
- Rücklagen für Steuern bilden.
- Impressum oder Pflichtangaben rechtlich prüfen lassen.
- Einen Termin bei einer Steuerberatung vereinbaren.
Unsere Top 3 im Vergleich
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